Wir haben die häufigsten Fragen beantwortet. Fehlt Ihre Frage, kontaktieren Sie uns.
Wie wird das Anwaltshonorar bestimmt?
Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der Akte und dem Aufwand, unter Bezugnahme auf den Mindestanwaltsgebührentarif. Ihre Akte wird beim Erstgespräch geprüft und Sie erhalten klare Informationen.
Wie vereinbare ich einen Termin für ein Erstgespräch?
Sie können einen Termin per Telefon oder WhatsApp vereinbaren. Gespräche können persönlich in unserer Kanzlei oder, wo sinnvoll, online stattfinden.
Betreuen Sie ausländische Mandanten?
Ja. Unsere im internationalen Recht erfahrenen Anwälte bieten ausländischen Mandanten Rechtsberatung und Prozessvertretung auf Türkisch, Englisch und Deutsch.
In welchen Städten führen Sie Verfahren?
Unser Sitz ist in Döşemealtı, Antalya; wir führen Verfahren und Vollstreckungen in Antalya und den Nachbarprovinzen und können fallbezogen türkeiweit tätig sein.
Wird die Vertraulichkeit meiner Akte gewahrt?
Absolut. Die Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses ist gesetzlich geschützt; alle von Ihnen geteilten Informationen und Dokumente werden vertraulich behandelt.
Bearbeiten Sie Fälle von Ausländern in der Türkei?
Ja. Wir sind erfahren in Straf-, Verwaltungs- (Abschiebung/Aufenthalt) und privatrechtlichen Fällen mit Auslandsbezug sowie in der Anerkennung/Vollstreckung ausländischer Urteile.