Das Strafrecht ist einer der Hauptbereiche unserer Kanzlei. Unsere Anwälte wirken am Strafverfahren mit, indem sie das Verteidigungsrecht und die Freiheit der Rechtsverfolgung für alle Beteiligten sichern. Ein Beschuldigter hat – persönlich oder über seinen Anwalt – das Recht, gegen Ermittlungsmaßnahmen Einspruch zu erheben. Gelangt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass eine Straftat begangen wurde, wird Anklage erhoben und ein Strafverfahren eröffnet. Der Angeklagte hat in jeder Phase des Verfahrens das Recht auf anwaltlichen Beistand.
Das türkische Strafgesetzbuch (TCK Art. 12-13) regelt die Voraussetzungen, unter denen Ausländer in der Türkei für im Ausland begangene Straftaten verfolgt werden können. Wir verfügen über besondere Erfahrung in Fällen mit Auslandsbezug, beraten ausländische Beschuldigte und Angeklagte und vertreten sie während des gesamten Verfahrens auf Englisch und Deutsch.
Unsere Kanzlei bearbeitet ein breites Spektrum strafrechtlicher Angelegenheiten, darunter:
In jeder Phase – von der Ermittlung bis zur Strafvollstreckung – bieten wir eine wirksame, an den Rechten orientierte Verteidigung und informieren unsere Mandanten klar über ihre Möglichkeiten.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung; lassen Sie uns Ihre Akte prüfen und gemeinsam den besten Weg planen.