Unsere Kanzlei betreut im Ausland und in der Türkei lebende Mandanten im internationalen Recht im Rahmen des türkischen Rechts. Unsere Anwälte sind erfahren in Angelegenheiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der beteiligten Parteien einen Auslandsbezug aufweisen, und bieten ihre Dienste auf Englisch, Deutsch und Türkisch an.
Grundsätzlich erfolgt die Anerkennung und Vollstreckung eines von einem ausländischen Gericht erlassenen Scheidungsurteils durch das zuständige türkische Gericht. Mit der Reform von 2018 kann jedoch eine von einem ausländischen Gericht oder einer Verwaltungsbehörde erlassene Scheidungsentscheidung unmittelbar in das Personenstandsregister eingetragen werden, ohne dass in der Türkei eine Anerkennungsklage erforderlich ist. Entscheidungen mit Vollstreckungsinhalt (Unterhalt, Sorgerecht usw.) erfordern weiterhin eine Anrufung der türkischen Gerichte. Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Anerkennung erfüllt sind, erfordert das Urteil eines im ausländischen Recht erfahrenen Anwalts.
Ausländer, die sich länger als die durch ein Visum oder eine Visumbefreiung gewährte Frist oder länger als neunzig Tage in der Türkei aufhalten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis einholen. Zu den Erlaubnisarten gehören kurzfristige, familiäre, studentische, langfristige, humanitäre und für Opfer des Menschenhandels bestimmte Aufenthaltserlaubnisse. Wir begleiten unsere Mandanten durch das Antragsverfahren und vertreten sie bei auftretenden Streitigkeiten.
Mit unserem mehrsprachigen Team bieten wir ausländischen Mandanten schnelle, zuverlässige Rechtsberatung und Prozessvertretung auf Türkisch, Englisch und Deutsch.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung; lassen Sie uns Ihre Akte prüfen und gemeinsam den besten Weg planen.