Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die daraus entstehenden Streitigkeiten. Die Arbeitsgerichte sind für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie für Verfahren unter Beteiligung der Sozialversicherungsanstalt (SGK) zuständig. Unsere Kanzlei vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und schützt die Rechte beider Seiten mit gleicher Sorgfalt.
Für viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten – Abfindung, Kündigungsfrist und Entschädigung wegen Bösgläubigkeit, Lohn- und Überstundenforderungen, Urlaubsabgeltung und Wiedereinstellung – ist vor einer Klageerhebung die Anrufung eines Mediators zwingend vorgeschrieben. Wir führen das Mediationsverfahren strategisch und verfolgen die Sache, falls keine Einigung erzielt wird, vor den Arbeitsgerichten.
Die von unserer Kanzlei im Arbeitsrecht angebotenen Leistungen umfassen:
Wir beraten zudem ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Antalya auf Englisch und Deutsch und sorgen dafür, dass internationale Arbeitsstätten ihre Pflichten nach türkischem Arbeitsrecht erfüllen.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung; lassen Sie uns Ihre Akte prüfen und gemeinsam den besten Weg planen.