Das Verwaltungsrecht umfasst die Regeln des öffentlichen Rechts, die für die Organisation, Akte und Handlungen der Verwaltung gelten. Es bildet den Rahmen für das Rechtsverhältnis des Bürgers zum Staat und für die Anfechtung rechtswidriger Verwaltungsentscheidungen vor den Verwaltungsgerichten und dem Staatsrat.
Die Aufhebungsklage ist der grundlegendste verwaltungsrechtliche Rechtsbehelf und richtet sich gegen Akte wie Bauleitplanung, Stadterneuerung, Enteignung, den Widerruf von Genehmigungen und öffentliche Ausschreibungen. Die Leistungsklage ist eine Klage auf materiellen und immateriellen Schadensersatz derjenigen, deren persönliche Rechte durch Handlungen der Verwaltung verletzt wurden. Streitigkeiten können auch aus Verwaltungsverträgen entstehen.
Die von unserer Kanzlei angebotenen Leistungen umfassen:
Für ausländische Staatsangehörige, die von Abschiebung, Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis oder anderen Verwaltungsmaßnahmen betroffen sind, bieten wir Beratung und Vertretung auf Englisch und Deutsch.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung; lassen Sie uns Ihre Akte prüfen und gemeinsam den besten Weg planen.